Selbstständige Künstler und Medienschaffende können über die KSK in die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen. Dabei übernimmt die KSK die Hälfte der neu berechneten Beiträge. Du erhältst eine sehr gute Absicherung, mit der du Geld sparen kannst und langfristig sozial abgesichert bist.
Wirinformieren dich über die Voraussetzungen zur Aufnahme in die KSK, welche im KSVG § 1/2 klar geregelt sind. Des Weiteren helfen wir dir, den Antrag auszufüllen und alle nötigen Unterlagen zusammenzustellen.
Voraussetzungen zur Aufnahme in die KSK
Nach § 1 KSVG ist Voraussetzung für die Versicherungspflicht, dass eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig ausgeübt wird. Weitere Kriterien sind:
- Du musst Künstler oder Publizist,
- selbstständig erwerbstätig und
- im Wesentlichen im Inland tätig sein.
Weitere Voraussetzungen für die Versicherungspflicht nach diesem Gesetz: Das Arbeitseinkommen aus der künstlerisch/publizistischen Tätigkeit muss die geltende Geringfügigkeitsgrenze überschreiten. Ein zweimaliges Unterschreiten innerhalb von sechs Jahren ist möglich. Oder du genießt einen Sonderstatus als Berufsanfänger.
Nach § 2 KSVG gilt als Künstler im Sine des Gesetzes, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizisten sind Schriftsteller, Journalisten oder in anderer Weise publizistisch Tätige beziehungsweise Lehrende. Im Allgemeinen gelten diese als Freiberufler. Aber Finanzämter und diese Sozialversicherung arbeiten manchmal mit unterschiedlichen Kriterien. So kann ein Künstler behördlich zum Gewerbetreibenden avancieren.
KSK Beitragsrechner
Hier kannst du deinen Monatsbeitrag für die KSK ausrechnen. Der Betrag wird nicht auf den Cent genau angezeigt, aber er stimmt und soll dir als Orientierung dienen. Du wirst feststellen, wenn du freiwillig versichert bist, dass die Höhe deinem jetzigen Beitrag zu deiner Versicherung gleicht. Aber: Es gibt einen entscheidenden Unterschied.
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DMKB - Deutsche Medien- und Künstlerberatung
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