Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine solide Versicherungs-Variante und mit der KSK ein Muss, da sie Versicherungspflicht ausspricht. Mit der KSK bleibst, bzw. wirst du Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.

Freie Wahl der gesetzlichen Krankenkasse
Die DMKB berät dich über deine Möglichkeiten bei der Krankenkassenwahl, denn bei welcher gesetzlichen Krankenkasse du versichert sein möchtest, bleibt dir überlassen. Wir sind direkter Partner der Techniker Krankenkasse, der Hanseatischen Ersatzkasse und der BKK Advita, schauen uns aber gern auf dem freien Markt für dich um oder checken deinen Favoriten.

Kontaktiere uns, wenn du Fragen hast. Wir erstellen dir gern eine Vergleichsübersicht.

 

Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist Teil des deutschen Sozialversicherungs- und Gesundheitssystems, ebenso wie die Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung. Grundlage für die GKV ist das fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V). Ihre zentrale Aufgabe ist es, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder deren Gesundheitszustand zu verbessern (SGB V § 1).

Während es bereits im Römischen Reich erste Bürgervereinigungen gab, in denen man sich gegen den Krankheitsfall versicherte, gilt 1883 allgemein als das Geburtsjahr der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.

Versicherungspflicht besteht laut SGB V § 5 für Arbeiter, Angestellte, Arbeitslose, Arbeitslosengeld II-Empfänger… sowie in § 5 Abs. 4 beschrieben Künstler und Publizisten nach näherer Bestimmung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und weitere im § 5 aufgeführten Personen und deren Angehörige bis zu einer gewissen Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Wer darüber liegt, Selbstständige und Freiberufler, sowie Beamte, die bisher alle einen Freiwilligenstatus in der GKV hatten, mussten bisher keine Krankenversicherung nachweisen.

Gesundheitsreform & feste Beitragssätze
Seit 1. April 2007 gilt eine Krankenversicherungspflicht für alle Bundesbürger, das heißt, jeder muss entweder eine gesetzliche oder private Krankenversicherung nachweisen können. Wer die Beiträge nicht mehr bezahlen kann, darf als Versicherter nicht mehr gekündigt werden. Notfalls muss eine Sozialbehörde einspringen.

Die Beitragssätze sind in allen gesetzlichen Kassen einheitlich, ebenso wie die im Sozialgesetzbuch festgeschriebenen Leistungen. Seit 2015 gibt es einen zusätzlichen Sonderbeitragssatz, der nur von den Versicherten getragen wird. Die Bevölkerungsentwicklung und die zunehmende Staatsverschuldung haben zu einem Defizit bei der Finanzierung unseres Gesundheitswesens geführt. Mit der Gesundheitsreform wurde ein Sonderbeitragssatz verabschiedet, der dieses bei den Krankenkassen entstandene Loch quasi aus dem Portemonnaie der Versicherten stopft.

Aufgrund demografischer Entwicklungen steigen die Beiträge, wobei die Leistungen stetig sinken. Andere Kriterien gelten bei einer privaten Krankenversicherung

Insgesamt zeichnet sich eine Situation ab, in der die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen abnimmt, die Größe der verbleibenden jedoch zunimmt. So gab es 1991 noch 1.209 GKVs, am Jahresbeginn 2010 jedoch nur noch 169.

Gesetzlich ist besser als privat
Die GKV bietet mit ihren bestehenden Leistungen und dem 50-prozentigen Beitragszuschuss seitens Arbeitgeber, der Ämter und der KSK eine bessere Absicherung im Preis-Leistungs-Verhältnis, als die meisten Tarife der privaten Versicherungen.

Wir informieren dich gern über aktuelle Entwicklungen und Trends.

DMKB - Deutsche Medien- und Künstlerberatung
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