Die gesetzliche Rentenversicherung gehört zu den Sozialversicherungen und ist ebenfalls durch die KSK abgedeckt, die eine Rentenversicherungspflicht ausspricht. Du genießt damit einen ähnlichen Schutz wie Arbeitnehmer, die ja auch gesetzlich rentenversichert sind.

Günstige Altersvorsorge mit Arbeitnehmer-Status
Die Aufnahme in die Künstlersozialkasse lohnt sich. Denn die KSK trägt 50 % deiner neu berechneten Sozialversicherungsbeiträge. Du zahlst in die gesetzliche Rentenkasse ein und profitierst von einer soliden Absicherung im Alter. Die staatliche Variante bietet immer noch mehr Sicherheit, als private Unternehmen, die Möglichkeiten zur Altersvorsorge anbieten.

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Die gesetzliche Rentenversicherung
Auch die gesetzliche Rentenversicherung Bund ist Teil der fünf Sozialversicherungen in Deutschland. Ihre zentralen Aufgaben:

  • Altersrente
  • Hinterbliebenenrente
  • Witwen- und Waisenrente
  • Rente wegen Erwerbsminderung
  • Rehabilitationen
  • Aufklärung und Beratung von Versicherten und Rentnern

Die GRV hat ihre Grundlage im sechsten Sozialgesetzbuch (SGB VI). Danach sind alle abhängig Beschäftigten und sonstige im § 1 genannten Personen, darüber hinaus einige Selbstständige (§ 2), speziell Künstler und Publizisten (hier im Absatz 5) nach näherer Bestimmung des Künstlersozialversicherungsgesetzes versicherpflichtig. Dasselbe gilt für die nach § 3 sonstig Versicherten und in § 4 versicherungspflichtig auf Antrag genannten Personen und Personengruppen. Dagegen gibt es auch eine Versicherungsfreiheit und/oder die Befreiung von der Versicherungspflicht (§§ 5 und 6).

Die Geschichte der Deutschen Rentenversicherung Bund
Mit der „kaiserlichen Botschaft“ vom 17. November 1881 beginnt die Sozialversicherungsgesetzgebung des Reiches, die eng mit dem Namen Otto von Bismarck verbunden ist. Nach acht Jahren intensiver politischer Diskussionen beugte sich Reichskanzler Bismarck dem Druck der SPD. So wurde am 22. Juni 1889 das „Gesetz betreffend der Invaliditäten und Altersversicherung“ verabschiedet, welches zwei Jahre später in Kraft trat. Dieses wurde mit einem festen Beitragssatz und einem Renteneintrittsalter zum 70. Lebensjahr festgelegt. Man ging davon aus, dass die Familie nach wie vor den wesentlichen Teil des Lebensunterhaltes aufbringt.

1916 erfolgte die Senkung des Renteneintrittsalters auf das 65. Lebensjahr. Der Erste Weltkrieg brachte die Versicherung in eine große Krise. Erst 1933 wurden einige Veränderungen und Erweiterungen vorgenommen. Zum Beispiel: die Krankenversicherung der Rentner und das Lohnabzugsverfahren.

1957 trat eine tief greifende Rentenreform in Kraft. Eine erste Version des Umlageverfahrens wurde eingeführt. Das heißt, ab jetzt wurde kein Kapital mehr für die Renten aufgebaut. Ein prozentualer Beitragssatz wurde eingeführt, durch den sich die Rente dynamisch der Lohnentwicklung anpassen soll. Beitragssatz: 14 %.

1968: Einführung des heutigen Umlageverfahrens. Die Beiträge der Arbeitenden werden sofort an die Rentner ausgezahlt, es werden keine Rücklagen angespart.

1972: Absenkung des Renteneintrittsalters auf das 63. Lebensjahr. Im Gegenzug Erhöhung des Beitragssatzes auf 17 %.

1977: Beitragssatz 18 %.

1986: Beitragssatz 19 %.

1992: Renteneintrittsalter wieder auf das 65. Lebensjahr angehoben. Beitragssatz 17 %.

2001: Absenkung des Rentenniveaus. Als Ausgleich wird die private Vorsorge staatlich gefördert (Riester-Rente). Beitragssatz 20 %.

2006: Das Renteneintrittsalter wird vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben.

Fazit aus der Historie
Diese und viele andere Änderungen, die die Rentenversicherung in den vergangenen Jahrzehnten erlebt hat, sollten zum Nachdenken anregen. Für die Betrachtung der Altersrente ist das Informationsschreiben der Deutschen Rentenversicherung Bund mit deinen persönlich erreichten Rentenbezügen der erste Baustein. Wie Norbert Blüm einst sagte: „Die Rente ist sicher!“. Aus heutiger Sicht kann leider keiner sagen, wie hoch die jeweilige Rente einmal ausfallen wird.

Grundabsicherung für Beitragszahler
Für selbstständige Künstler und Publizisten, die durch das KSVG in diese Rentenversicherungspflicht hineinkommen, ist es gemäß ihrer durchschnittlich geringeren Einkommen eine ausgesprochen komfortable und bezahlbare Grundabsicherung fürs Alter. Darüber hinaus empfiehlt es sich heute, demografisch bedingt und wegen des abgesenkten Rentenniveaus, eine zusätzliche private Vorsorge aufzubauen – es muss keine Versicherung sein.

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